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Riester Rente - Die Rentenversicherung für Angestellte

Beim Blick auf die Aussichten der gesetzlichen Rentenversicherung, stellt man fest, dass die daraus resultierende Rente nicht ausreichen wird, um sich im Alter den Lebensstandard zu leisten, von dem man sein Leben lang geträumt hat.

Eine private Altersvorsorge wird daher immer wichtiger und eine gute Möglichkeit, seine Rente zu erhöhen sind die Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung.

Dabei versucht der Staat, durch Zuschüsse oder beispielsweise auch Steuervergünstigungen den Bürger dazu zu animieren, privat für eine zusätzliche Rente vorzusorgen.

Eine dieser geförderten Altersvorsorgen ist die die sogenannte Riester-Rente.

Gefördert werden bei der Riester-Rente alle rentenversicherungspflichtigen Personen, sowie Wehr- und Zivildienstleistende und Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV.

Nicht förderungsfähig sind dagegen Selbständige, die sich dann bei anderen Varianten wie zum Beispiel der Rürup-Rente die staatlichen Vorteile sichern können.

Der Staat zahlt bei der Riester-Rente jährlich einen Zuschuss, dessen maximale Höhe gesetzlich festgelegt ist. Um diese maximale Förderung zu erhalten, muss man einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens als jährliche Eigenleistung in die Riester-Rente einzahlen.

Derzeit sind es ca. 4% des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens sein. Wer weniger einzahlt, bekommt auch nur einen dementsprechend anteiligen Zuschuss. Das Geld vom Staat bekommt der Sparer nicht ausgezahlt, sondern es wird direkt dem laufenden Vertrag zugeführt.

Zusätzliche Förderungen gibt es auch für Kinder, für die man im entsprechenden Jahr mindestens einmal Kindergeld bezogen hat. Ausserdem kann der Ehepartner des Zulagenberechtigten selber auch Zuschüsse beziehen.

Berücksichtigt man daneben noch die oben angesprochene Berechnung der Zulage anhand des Einkommens, stellt man fest, dass sich die Riester-Rente vor allem für Geringverdiener und Ehepaare mit Kindern lohnt.

Da der Staat die reine Altersvorsorge unterstützen will, gibt es verschiedene Vorraussetzungen, damit man Zulagen erhalten kann.

So darf das Guthaben nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden und muss in monatlichen Renten erfolgen.

Zudem ist die Riester-Rente weder vererbbar, noch übertragbar und auch nicht verpfändbar. Dadurch kann sie wirklich nur als Altersvorsorge verwendet werden.