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Die Rürup-Rente zur privaten Altersvorsorge für Selbstständige

Zu den steuerlich begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur privaten Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente.

Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes werden seit 2005 die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte nach steuerlichen Gesichtspunkten in drei Gruppen eingeteilt: die geförderte Basisversorgung, die geförderte kapitalgedeckte Zusatzversicherung und sonstige Kapitalanlagen und Rentenversicherungsprokukte.

Zur Basisversorgung wird die gesetzliche Altersrente, Vorsorgeleistungen der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. für Ärzte) sowie die kapitalgedeckte private Leibrente gerechnet.

Beiträge zur Altersvorsorge aus der Basisversorgung können in der Erwerbsphase als Altersvorsorgeaufwendungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen ist während einer bis zum Jahre 2025 dauernden Übergangsfrist durch das Stufenmodell begrenzt.

Auch die Ausschöpfung des für die privaten Altersvorsorge geschaffenen Freibetrags von 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für gemeinsam veranlagte Eheleute ist bis 2025 nur begrenzt möglich.

Bei der Ermittlung des Höchstbetrages werden die Altersvorsorgeaufwendungen um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.

Die nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase bedeutet, dass die Beiträge während der Anspraphase steuerfrei bleiben, während die daraus entstehenden Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase der vollen Besteuerung unterliegen.

Die nachgelagerte Besteuerung vollzieht sich schrittweise, bis im Jahr 2025 die Beiträge zu 100% steuerfrei sind.

Im Rahmen der staatlich geförderten kapitalgedeckten Zusatzversorgung auf freiwilliger Basis werden Rentenversicherungen und solche Anlagen gefördert, die im Alter eine ergänzende lebenslange Rentenzahlung garantieren.

Die Rürup-Rente ist eine Rentenversicherung, die bei einem privaten Anbieter abgeschlossen wird. Der Versicherungsvertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, um zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen zu zählen.

Zum Einen muss die lebenslange Rente vertraglich vereinbart werden. Zum Anderen hat die spätere Rentenzahlung monatlich zu erfolgen, wobei die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen darf.

Desweiteren dürfen die Ansprüche aus dem Vertrag nicht vererbt, nicht übertragen, nicht beliehen, nicht veräußert und nicht kapitalisierbar sein.

Allerdings kann der Vertrag zur Rürup-Rente um eine Zusatzvereinbarung erweitert werden, durch die die Rentenversicherung zusätzlich eine
Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente beinhaltet.